Legalisator

Dem Legalisator steht nur die Beglaubigung von Unterschriften in Grundbuchssachen, mithin nur auf solchen Urkunden zu, die für eine grundbücherliche Eintragung bestimmt sind.

Der Legalisator darf die Echtheit einer Unterschrift nur innerhalb seines Amtsgebietes und nur dann beglaubigen, wenn ihm die Partei, um deren Unterschrift es sich handelt, persönlich bekannt ist oder deren Identität durch zwei verlässliche Zeugen bestätigt wird und wenn die Partei die Urkunde in seiner Gegenwart eigenhändig unterfertigt oder die auf der Urkunde befindliche Unterfertigung vor ihm als ihre anerkennt.

Mit Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 14.8.2001, BGBl II Nr. 297/01, wurden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift festgesetzt und betragen:

  • gebührenfrei bis zu einem (Vertrags-)Wert von € 140,- (geringfügige Grundbuchsachen) 
  • € 3,- bis zu einem Wert von € 700,-
  • € 7,- bei einem Wert über € 700,- bis € 3.000,- 
  • € 9,- bei einem Wert über € 3.000,- bis € 7.000,- 
  • € 24,- bei einem Wert über € 7.000,- bis € 35.000,- 
  • € 31,- bei einem Wert über € 35.000,- 
  • € 3,- bei unbestimmtem Wert 

Für die Beglaubigung auf der Vertragsurkunde ist weiters eine Bundesgebühr von € 14,30 zu entrichten.

Für die Gemeinde Leutasch wurde Herr Jochen Neuner zum Legalisator bestellt. Eine Terminvereinbarung wird empfohlen.

Zuständig